In folgenden Bereichen mÖchten Wir ihnen ebenfalls unsere Unterstützung anbieten:

Beratung und Anleitung der Angehörigen

 

Qualitätssicherungsbesuche (§37.3 SGB XI)

Wir übernehmen die vom Pflegeversicherungsgesetz vorgeschriebenen Beratungsbesuche bei Patienten, deren häusliche Pflege z.B. durch Angehörige durchgeführt wird.

 

Kontaktdaten zu Haus- und Familienpflege, Essen auf Rädern, etc.