Beratung und Anleitung der Angehörigen
Qualitätssicherungsbesuche (§37.3 SGB XI)
Wir übernehmen die vom Pflegeversicherungsgesetz vorgeschriebenen Beratungsbesuche bei Patienten, deren häusliche Pflege z.B. durch Angehörige durchgeführt wird.
Kontaktdaten zu Haus- und Familienpflege, Essen auf Rädern, etc.